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AUSTAUSCH

NICHT

EWR

FÜHRERSCHEIN

PRAKTISCHE

PRÜFUNG 

ERFORDERLICH

 

 

 

Personen mit einem Nicht-EWR Führerschein dürfen ab Einreise nach Österreich 6 Monate lang ein entsprechendes Kraftfahrzeug lenken. Danach ist der Führerschein auszutauschen. Voraussetzung hierfür ist ein mindestens

6-monatiger Aufenthalt im Erteilungsland zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs.

In die Fahrschule mitzubringen:

- Ärztliches Gutachten (nicht älter als 18 Monate)

- Übersetzung des Führerscheines (eine Übersetzung des Führerscheines ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Umfang der erteilten Klasse(n) oder der Gültigkeitsbeginn bzw. das Gültigkeitsende nicht ersichtlich ist)

- Bestätigung der Botschaft

- Reisepass und Aufenthaltstitel bzw. Asylkarte

- Meldezettel 

- Führerschein 

- 1 EU-Passbild 

- ECard

Im Einzelfall können auch noch andere Nachweise erforderlich sein.

 

 

 

EWR

FÜHRERSCHEIN

 

Zu den EWR Staaten zählen: Belgien, Bulgarien, Cypern, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn

KEINE

PRAKTISCHE

PRÜFUNG 

ERFORDERLICH

 

 

 

Die von EWR - Ländern ausgestellten Führerscheine sind in Österreich unbeschränkt gültig, solange kein Fristablauf vorliegt, der Inhaber auf dem Foto einwandfrei erkennbar ist und alle Eintragungen gut lesbar sind. EWR – Führerscheine müssen daher auch nicht umgeschrieben werden, wenn der Inhaber seinen Hauptwohnsitz in Österreich begründet. Ein Umtausch - ohne Prüfung - ist beispielsweise notwendig, wenn in Österreich weitere Klassen erworben werden.

 

In die Fahrschule mitzubringen:

- Führerschein 

- Auszug aus der Führerscheinkartei im Original sowie eventuell Übersetzung des Auszuges 

- 1 EU-Passbild

- Meldezettel 

- Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger/innen oder Lichtbildausweis für EWR-Bürger/innen (MA35), wenn nach dem 1.1.2006 eingereist

- Reisepass/Personalausweis 

- Bei Nicht–EWR–Staatsbürgerschaft Aufenthaltstitel 

Im Einzelfall können auch noch andere Nachweise erforderlich sein.

 

 

 

Für Führerscheine folgender Nicht-EWR-Staaten ist keine praktische Prüfung erforderlich: Schweiz, Serbien, Monaco, San Marino, Bosnien-Herzegowina (nur B), Makedonien (nur B) und andere...

Der fertige Antrag ist persönlich mit sämtlichen Originaldokumenten im Verkehrsamt Wien, AustauschabteilungDietrichgasse 27, 1030 Wien abzugeben. Erreichbar ist das Verkehrsamt am besten mit der U-Bahnlinie U3 Kardinal-Nagl-Platz. 

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