AUSTAUSCH
NICHT
EWR
FÜHRERSCHEIN
PRAKTISCHE
PRÜFUNG
ERFORDERLICH
Personen mit einem Nicht-EWR Führerschein dürfen ab Einreise nach Österreich 6 Monate lang ein entsprechendes Kraftfahrzeug lenken. Danach ist der Führerschein auszutauschen. Voraussetzung hierfür ist ein mindestens
6-monatiger Aufenthalt im Erteilungsland zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs.
In die Fahrschule mitzubringen:
- Ärztliches Gutachten (nicht älter als 18 Monate)
- Übersetzung des Führerscheines (eine Übersetzung des Führerscheines ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Umfang der erteilten Klasse(n) oder der Gültigkeitsbeginn bzw. das Gültigkeitsende nicht ersichtlich ist)
- Bestätigung der Botschaft
- Reisepass und Aufenthaltstitel bzw. Asylkarte
- Meldezettel
- Führerschein
- 1 EU-Passbild
- ECard
Im Einzelfall können auch noch andere Nachweise erforderlich sein.
EWR
FÜHRERSCHEIN
Zu den EWR Staaten zählen: Belgien, Bulgarien, Cypern, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn
KEINE
PRAKTISCHE
PRÜFUNG
ERFORDERLICH
Die von EWR - Ländern ausgestellten Führerscheine sind in Österreich unbeschränkt gültig, solange kein Fristablauf vorliegt, der Inhaber auf dem Foto einwandfrei erkennbar ist und alle Eintragungen gut lesbar sind. EWR – Führerscheine müssen daher auch nicht umgeschrieben werden, wenn der Inhaber seinen Hauptwohnsitz in Österreich begründet. Ein Umtausch - ohne Prüfung - ist beispielsweise notwendig, wenn in Österreich weitere Klassen erworben werden.
In die Fahrschule mitzubringen:
- Führerschein
- Auszug aus der Führerscheinkartei im Original sowie eventuell Übersetzung des Auszuges
- 1 EU-Passbild
- Meldezettel
- Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger/innen oder Lichtbildausweis für EWR-Bürger/innen (MA35), wenn nach dem 1.1.2006 eingereist
- Reisepass/Personalausweis
- Bei Nicht–EWR–Staatsbürgerschaft Aufenthaltstitel
Im Einzelfall können auch noch andere Nachweise erforderlich sein.
Für Führerscheine folgender Nicht-EWR-Staaten ist keine praktische Prüfung erforderlich: Schweiz, Serbien, Monaco, San Marino, Bosnien-Herzegowina (nur B), Makedonien (nur B) und andere...
Der fertige Antrag ist persönlich mit sämtlichen Originaldokumenten im Verkehrsamt Wien, Austauschabteilung, Dietrichgasse 27, 1030 Wien abzugeben. Erreichbar ist das Verkehrsamt am besten mit der U-Bahnlinie U3 Kardinal-Nagl-Platz.